Zum Yachtcharter notwendige Patente / Sportbootführerscheine
Um in Kroatien eine Charteryacht zu übernehmen, ist der
Sportbootführerschein See für Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland die
Voraussetzung. Höherwertige Befähigungsnachweise, wie beispielsweise der Sportküsten-schifferschein (SKS), der Sportbootseeschifferschein (SSS), sowie der Sporthochseeschifferschein (SHS), sind natürlich von Vorteil, gerade wenn es darum geht, eine sehr hochwertige Segel- oder Motoryacht zu chartern. Im Einzelfall empfiehlt sich die gezielte Rückfrage beim Vercharterer.
Ist an Bord der gecharterten Yacht ein UKW-Sprechfunkgerät vorhanden, muss ein entsprechendes Sprechfunkzeugnis nachgewiesen werden. Die kroatische Regierung hat vor der Saison 2009 mit der Ankündigung, dass ausländische Charterskipper künftig ein kroatisches Patent benötigen, für reichlich Unruhe und Proteststürme gesorgt. Die Diskussion fand schließlich im März 2009 mit der Veröffentlichung einer Liste der in Kroatien anerkannten ausländischen Patente ein Ende. Die gute Nachricht dabei ist, dass weiterhin der deutsche Sportbootführerschein See und höherwertige Patente akzeptiert werden. Die Liste kann unter dem Link
http://www.mmpi.hr/UserDocsImages/TABLICA%20(2)-09.pdf eingesehen werden.
Kann der Besitz des SBF See nicht nachgewiesen werden, so besteht in den Hafenämtern die Möglichkeit ein kroatisches Patent, nebst dem kroatischen UKW-Funkschein zu erwerben. Hierbei wird in Unterrichtsstunden das benötigte Wissen vermittelt und eine theoretische Prüfung abgenommen. Zu beachten ist jedoch, dass dieses Patent für nicht kroatische Staatsbürger lediglich in den kroatischen Hoheitsgewässern Gültigkeit besitzt und in anderen Ländern nicht anerkannt wird.
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