Der Nauticguide - Charterratgeber für Einsteiger und Profis
Welcher Anbieter, welches Boot, wie funktioniert Chartern?.....
Welcher Anbieter?
Die Recherche nach Anbietern gestaltet sich durch das Internet relativ einfach. Unser Portal leistet außerdem einen wertvollen Beitrag, nicht nur Anbieter zu identifizieren, sondern auch praktische Erfahrungen von Skippern zu lesen, um einen ersten Eindruck von dem Charteranbieter bzw. der Charteragentur zu erhalten, die angefragt werden soll. Auch Wassersportmessen haben meist einen Yachtcharter-Bereich. Zudem sei auf die Charterrubriken in den einschlägigen Wassersportmagazinen hingewiesen.
Wo liegt der Unterschied zwischen Charteragentur und Vercharterer?
Die Agentur ist lediglich der Chartervermittler, nicht der Vermieter des Bootes, d.h . also auch, dass sämtliche Haftungsfragen- und Kautionsformalitäten nichts mit dem Vertragsgegenstand der Vermittlungsleistung zu tun haben. Der Chartervertrag (Mietvertrag) wird immer direkt mit dem Flottenbetreiber (Vercharterer) geschlossen. Meist wird bei Buchung eine Anzahlung auf die Chartergebühren in Höhe von etwa 40% fällig, die restlichen 60% sind etwa 6-8 Wochen vor Törnbeginn zu bezahlen. Tipp: Lassen Sie sich bei Buchung einen Blankochartervertrag aushändigen, somit besteht die Möglichkeit, diesen in Ruhe vor Unterzeichnung bei Törnantritt zu „studieren“ (meist in Englisch verfasst). Die Möglichkeit, einzelne Passagen und Bestimmungen zu ändern, besteht in der Regel nicht.
Agentur oder Direktbuchung?
Bei der Agenturbuchung besteht der Vorteil einer service- und beratungsorientierten Abwicklung ohne Sprachbarriere, außerdem spricht für die Agentur, dass meist mehrjährige Erfahrungen mit Anbietern bestehen, so dass sich die Gefahr reduziert, an einen unseriösen Vercharterer zu gelangen. Allerdings gibt es auch hier keine Garantie. Am besten eine Agentur wählen, die sich auf das gewünschte Revier fokussiert hat.
Die Direktbuchung bei dem Vercharterer bzw. Flottenbetreiber hat den Vorteil, dass evtl. etwas günstigere Konditionen ausgehandelt werden können. Das Abstimmungsprozedere hingegen kann mitunter relativ aufwändig sein, so dass sich die Ersparnisse womöglich relativieren.
Internetportale, die mit mehreren tausend Yachten weltweit werben, sind meist an eines der drei großen Charterbuchungssysteme angebunden. Die vermeintlich große Auswahl an Yachten der Portale relativiert sich, denn die Preise unterscheiden sich kaum, da sie aus ein und der selben Datenbank stammen. Hier kommt es dann auf die Flexibilität des Portalbetreibers an, individuelle Nachlässe zu gewähren. Tipp: Es macht keinen Sinn, ein und dasselbe Boot bei mehreren Portalen anzufragen. Warum? Jedes Portal gibt eine Option auf die angefragte Yacht (i.d.R. für eine Woche) ab, somit steigt die (vermeintliche) Nachfrage und die Chance auf Preiszugeständnisse sinkt.
Sicherungsschein
In letzter Zeit werden von den Charteragenturen vermehrt Sicherungsscheine ausgegeben. Diese haben aber lediglich bei Zahlungsunfähigkeit der Agentur Relevanz! Zudem ist die Haftung der Agentur beendet, wenn diese den von Ihnen entrichteten Charterpreis an den Vercharterer entrichtet hat. Ab diesem Moment ist der Sicherungsschein der Agentur nichts mehr wert. Geht der Vercharterer in die Zahlungsunfähigkeit, nützt der Sicherungsschein der Agentur nichts.
Einige Charterfirmen im Ausland sind Tochterunternehmen deutscher Charteranbieter. Hier ist der Sachverhalt etwas anders: Oftmals wird ein Sicherungsschein ausgegeben, der das ausländische Tochterunternehmen inkludiert, bzw. wird vom Tochterunternehmen im Ausland ein Sicherungsschein ausgegeben, so dass in dieser Konstellation die Chartergebühren bestmöglich abgesichert sind.
Kaution
Vergleichbar einer Autovermietung ist auch das Charterschiff versichert. In der Regel besteht eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500 - 2.500 €. Dieser Betrag ist im Schadensfall das finanzielle Risiko des Skippers als Vertragshalter bzw. der Crew und muss bei Törnantritt in bar oder via Kreditkarte hinterlegt werden. Nun bleibt es jedem selbst überlassen, dieses Risiko zu tragen, oder dieses über eine sog. „Kautionsversicherung“ abzusichern, so dass keinerlei Selbstbeteiligung im Schadensfall besteht. Details hierzu in der Rubrik Charterversicherungen.
Hier geht‘s weiter zur Auswahl einer geeigneten Charteryacht >>>>>
Bw
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