Das Yachtcharter ABC: Führerscheine und Patente

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Welchen Segelschein / Bootsführerschein brauche ich?


Um eine Yacht in Mittelmeergewässern zu chartern, benötigt der Skipper grundsätzlich den Sportbootführerschein See, oder den (ehemaligen) BR-Schein, bzw. den Sportküstenschifferschein (SKS). Noch höherwertige Befähigungsnachweise sind natürlich immer willkommen. Selbstverständlich keine Regel ohne Ausnahme: Beispielsweise ist es in Kroatien möglich, vor Ort einen kroatischen Bootsführerschein nach entsprechender Prüfung im Hafenamt zu erwerben. Allerdings hat dieses Patent auch nur in Kroatien Gültigkeit. Anders in Griechenland: Hier wird noch ein Co-Skipper verlangt, welcher ebenfalls im Besitz eines entsprechenden Befähigungsnachweises sein muss. (Details in den kroatischen, bzw. griechischen Revierinformationen)


Für Binnengewässer, sprich für Flüsse, Seen und Kanäle benötigt der Skipper den Sportbootführerschein Binnen. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmeregelungen, so auch in Deutschland (z.B. Mecklenburgische Seenplatte), wonach auch ohne Schein, beispielsweise ein Hausboot gechartert werden kann. Skipper, die am Bodensee eine Yacht chartern wollen und nicht im Besitz des Bodenseeschifferpatentes sind, können im Rahmen einer Gastregelung dennoch bis zu 6 Wochen auf Antrag mit dem SBF Binnen eine Yacht chartern. Es empfiehlt sich dringend vor Antritt des Törns, bzw. am besten vor Buchung der Yacht die Details zu klären, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.


Ist an Bord der gecharterten Yacht ein UKW-Sprechfunkgerät vorhanden, muss zusätzlich ein entsprechendes Funkbetriebszeugnis (früher Sprechfunkzeugnis) nachgewiesen werden. Hierzu gibt es international gültige Vorschriften. Allerdings wird in der Praxis das Zertifikat je nach Land selten überprüft. Im Schadens / Havariefall werden von den Versicherungen jedoch die entsprechenden Nachweise überprüft. Bei fehlendem Patent oder Funkzeugnis können Regressansprüche u.U. abgewiesen werden, so dass der Skipper die Haftung tragen muss.


Achtung: Die Übergangsregelung für Yachtcharterer in deutschen Gewässern, die kein Sprechfunkzeugnis besitzen, ist mittlerweile ausgelaufen, d.h. der Skipper muss im Besitz eines Sprechfunkzeugnisses (SRC / LRC) sein, sofern sich ein Funkgerät an Bord der Yacht befindet. Andernfalls droht bei Kontrolle ein Bußgeld. Einige Charterunternehmen haben Funkgeräte bereits aus den Yachten entfernt, was nicht unbedingt der Sicherheit dienlich ist. Wiederum andere bieten kostengünstige Kurse zum Erwerb des Sprechfunkzeugnis an.


Hier geht‘s weiter zu den Checklisten für die Schiffsübernahme am Charter-Stützpunkt >>>>>

 
CrewvertragCharterratgeber_Yacht_Charter_Crewvertrag.htmlshapeimage_3_link_0
Chartervertragshapeimage_4_link_0
CharterversicherungenCharterratgeber_Yacht_Charter_Charterversicherungen.htmlshapeimage_5_link_0
Patente / Führerscheineshapeimage_6_link_0
SchiffsübergabeCharterratgeber_Yacht_Charter_Schiffsuebergabe_Checklisten.htmlshapeimage_7_link_0
SeewetterberichteCharterratgeber_Yacht_Charter_Seewetterbericht_Navtex_Mittelmeer.htmlshapeimage_8_link_0
Welches BootCharterratgeber_Yacht_Charter_welches_Boot.htmlshapeimage_9_link_0
SeekrankheitCharterratgeber_Yacht_Charter_Seekrankheit_Medikamente_Vitamin_C.htmlshapeimage_10_link_0
ChartergepäckCharterratgeber_Yacht_Charter_Chartergepack_Proviant_Bunkern.htmlshapeimage_11_link_0
Kinder an BordCharterratgeber_Yacht_Charter_Kinder_an_Bord.htmlshapeimage_12_link_0
Das erste mal.....Charterratgeber_Yacht_Charter_Das_erste_mal_der_erste_Charter_Toern.htmlshapeimage_13_link_0
Logbuch / MeilenbuchCharterratgeber_Yacht_Charter_Logbuch_Meilenbuch.htmlshapeimage_14_link_0
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