Zum Yachtcharter notwendige Dokumente / Führerscheine
Um in den türkischen Hoheitsgewässern, bzw. an der türkischen Küste eine Yacht zu chartern, benötigt der Skipper mindestens den
Sportbootführerschein See, oder den (ehemaligen) BR-Schein, bzw. den heutigen Sportküstenschifferschein (SKS). Sofern ein Törn in die benachbarten, griechischen Küstengewässer geplant ist, (bei der Einreise werden im übrigen Gebühren erhoben) muss ein Co-Skipper an Bord sein, welcher eigentlich ein gleichwertiges Patent besitzen muss. In der Praxis wird für den Co-Skipper der SBF-Binnen, oder ein Nachweis der Segelpraxis, beispielsweise in Form eines Meilenbuches akzeptiert.
Ist an Bord der gecharterten Yacht ein UKW-Sprechfunkgerät vorhanden, muss von einem Crewmitglied ein entsprechendes Sprechfunkzeugnis nachgewiesen werden. Hierzu gibt es international gültige Vorschriften. Allerdings wird in der Praxis das Zertifikat selten überprüft. Im Schadens / Havariefall werden von den Versicherungen die entsprechende Nachweise überprüft, bei fehlendem Patent oder Funkzeugnis können Regressansprüche u.U. abgewiesen werden, so dass der Skipper die Haftung tragen muss.
Für jede Chartercrew muss ein Transitlog ausgestellt werden, in dem der Skipper sowie die Chartercrewmitglieder ausgewiesen sind. (Anzahl, Namen und Passnummern erforderlich) Die Crewliste sollte mindestens 2 Wochen vor Törnbeginn beim Vercharterer, bzw. bei der Charteragentur eingereicht werden. Die Beantragung des Transitlogs erledigt am besten der Vercharterer vor Ort.
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