Das Yachtcharter ABC: Charterversicherungen

Ist eine Versicherung für den Chartertörn unbedingt nötig?


Grundsätzlich gilt auch hier, wie eigentlich für alle Versicherungen: Wollen und vor allem, können Sie im Schadensfall das finanzielle Risiko selbst tragen? Diese Frage muss sich jeder selbst beantworten. In den meisten Fällen wird hinter dem Fragezeichen ein "Nein" stehen. Dann gilt es abzuwägen, welche

Foto: Jerzy Sawluk / pixelio.de

Versicherung zwingend notwendig ist. Die häufigsten Schäden entstehen in der Regel an den Yachten, Personenschäden sind eher die Ausnahme. Somit werden meist Zahlungen im Rahmen der Selbstbeteiligung aus der Charterkaution heraus fällig. 


Rücktritt: Ist die Crew auf den Skipper mangels Co-Skipper angewiesen, fällt der Törn buchstäblich "ins Wasser", wenn der Skipper unvermittelt erkrankt. Hier wäre die Charterrücktrittskostenversicherung das Mittel der Wahl, um die Chartergebühren abzusichern. Nachfolgend die wichtigsten Versicherungen für den Chartertörn (ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben)


Die Kautionsversicherung


Diese übernimmt Leistungen, die aufgrund fahrlässiger Beschädigungen an dem Schiff entstanden sind, bis zur Höhe der Selbstbeteiligung. Diese beträgt meist 1.500 - 2.500 € und muss bei Törnantritt hinterlegt werden. Allerdings hat auch die Kautionsversicherung i.d.R. eine minimale Selbstbeteiligung in den Statuten, andernfalls wären die Beiträge nicht finanzierbar. Ein Vergleich der Gesellschaften lohnt dennoch. Manche versichern jeweils den Törn, andere hingegen stellen Policen mit jeweils einjähriger Gültigkeit aus. 


Skipper-Haftpflichtversicherung


Grundsätzlich haftet der Skipper für Schäden, die er anderen Personen, der Crew, oder materiellen Gegenständen zufügt, mit seinem gesamten Vermögen. (Gesetzliche Haftpflicht) Die evtl. bestehende private Haftpflichtversicherung hat i.d.R. für Wassersportaktivitäten, insb. für Charteraktivitäten, Ausschlussklauseln, so dass im Schadensfall die Haftung der Skipper persönlich trägt. Nun ist aber das gecharterte Schiff haftpflichtversichert, so dass o.g. Haftung abgedeckt sein sollte. Das Risiko, welches besteht, sind z.B. zu geringe Deckungssummen, die im Schadensfall nicht ausreichen könnten. Zudem, dass der Vercharterer bzw. der Yachteigner seine Prämien nicht bezahlt hat, infolgedessen das Schiff nicht haftpflichtversichert ist. Hinzu kommt, dass ausländische Policen ggf. andere Regelungen vorsehen als bei uns üblich. Diese Punkte bei Törnantritt zu prüfen ist herausfordernd. Zur Absicherung dieser Risiken kommt die Skipper-Haftpflichtversicherung in Betracht.


Skipper-Rechtsschutzversicherung


Skipper, die eine Privatrechtsschutzversicherung haben, sollten prüfen, inwiefern das Risiko des Führens einer Charteryacht in ihrer Police enthalten ist. Andernfalls besteht die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung speziell für das Führen von Charteryachten abzuschließen. Diese beeinhaltet i.d.R. den Schadensersatz,- Straf- und Führerscheinrechtsschutz. 


Skipper-Unfallversicherung


Charterer, die ohnehin eine Unfallversicherung haben, sollten prüfen, ob das Risiko aus einem Chartertörn heraus versichert ist. Dieses Risiko wird mitunter in den Ausschlussklauseln "gefahrengeneigte Sportarten" ausgeschlossen. Ein weiteres Argument für eine Skipper-Unfallversicherung sind die sogenannten Bergekosten, meist in den privaten Unfallversicherungen nicht sehr hoch versichert: Im Falle von Seenot und der Abbergung einer Crew können erhebliche Kosten entstehen, die u.U. mit den versicherten Bergekosten nicht beglichen werden können. Zudem kann es hier zu Interpretationsschwierigkeiten kommen, da die Abbergung zur Verhinderung eines Unfalles zählt und schließlich noch kein Unfall mit Personenschaden passiert ist..... 


Die Charter-Folgeschadenversicherung


kommt für Schäden auf, die beispielsweise verhindern, dass die nächste Crew das Schiff übernehmen kann, da eine Reparatur länger dauern würde. In solch einem Falle ist der Skipper unter Umständen (je nach Inhalt des Chartervertrages) wiederum schadensersatzpflichtig. 


Die Skipper-Beschlagnahmeversicherung


tritt in Leistung, wenn die Charteryacht "an die Kette gelegt" wird und daraus finanzieller Schaden entsteht, beispielsweise bei Grenzübertritt mit nicht hinreichenden Papieren etc. Meist handelt es sich dann um Schadenersatzforderungen, da das Schiff nicht wie vorgesehen an der Charterbasis zur Übergabe an die nächste Crew zur Verfügung steht. 


Nun ist "guter Rat" teuer. Wie in vielen anderen Bereichen, so bestehen auch bei den Versicherungen für Charterer enorme Auswahlmöglichkeiten. Wie bereits erwähnt, empfiehlt es sich, das größte Risiko bei einem Törn zu versichern. Dies sind  meist Zahlungen (im Rahmen der Selbstbeteiligung) aufgrund von Beschädigungen am Boot.


Hier geht‘s weiter zu Patenten und Führerscheinen zum Yachtcharter >>>>>

 
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