Revierinfos Türkei: Einreise und Anmeldung






Einreisedokumente


Für deutsche Staatsbürger ist die Einreise mit einem gültigem  Reisepass oder Personalausweis möglich. Die Einreise von Kindern ist mit Eintragung im Pass eines mitreisenden Elternteils möglich, alternativ ist ein gültiger Kinderausweis, bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild, ab dem 10. Lebensjahr zwingend mit Lichtbild erforderlich. Ein Visum wird für deutsche Staatsbürger, sowie für Bürger aus einem EU-Mitgliedsland und der Schweiz nicht benötigt.


Charterurlauber anderer Nationalitäten (insbesondere aus nicht EU-Mitgliedsstaaten) benötigen evtl. ein Visum zur Einreise. Es empfiehlt sich rechtzeitig vor Reiseantritt die Klärung der Visumspflicht (z.B. in den jeweiligen türkischen Landesvertretungen), vorzunehmen, da unter Umständen Wartezeiten kalkuliert werden müssen.


Hinweis:

Das Auswärtige Amt rät Charterurlaubern von der Einreise mit einem vorläufigen, oder mit einem abgelaufenen Personalausweis ab, da die Einreise in die Türkei mit diesem Dokument in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde. (Stand 11/2009)


Für jede Chartercrew muss ein Transitlog ausgestellt werden,

in dem der Skipper sowie die Chartercrewmitglieder ausgewiesen sind. (Anzahl, Namen und Passnummern erforderlich) Die Crewliste sollte mindestens 2 Wochen vor Törnbeginn beim Vercharterer, bzw. bei der Charteragentur eingereicht werden. Die Beantragung des Transitlogs erledigt am besten der Vercharterer vor Ort.



Visum für längerfristige Aufenthalte


Als Chartertourist kann man sich bis zu 90 Tagen visumfrei in der Türkei aufhalten. Ist der Aufenthalt für länger als 90 Tage geplant, empfiehlt es sich, vor der Einreise bei einem türkischen Generalkonsulat ein Visum einzuholen. Die Aufenthaltserlaubnis kann aber auch nach Einreise vor Ablauf der 90 Tage bei der lokalen Ausländerpolizei beantragt werden.


Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist.


Wichtige Hinweise zur Einreise mit dem PKW


Wenn man mit dem PKW in die Türkei einreisen möchte, wird das Auto im Pass des Fahrers eingetragen. Für diesen Fall ist es erforderlich, einen Reisepass zur Einreise zu verwenden.
Zusätzlich zur Eintragung im Pass wird vom türkischen Zoll ein Formular ausgestellt, das das Datum der spätesten Wiederausfuhr festlegt. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.


Bitte beachten Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu bereisen, können Sie an der Grenze beim Touringclub eine Kfz-Haftpflichtversicherung (30-90 Tage) abschließen.


Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende / Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.


Quelle: Auswärtiges Amt (Stand 11/2009)



Einfuhr von Waren und weitere praktische Reiseinformationen


Charterproviant / Lebens- und Genussmittel


Wer in der Türkei eine Yacht chartert, wird in der Regel mit dem Flugzeug anreisen, insofern wird die Einfuhr von Proviant für den Chartertörn keine große Rolle spielen, überdies sind Nahrungsmittel vor Ort teils günstiger zu beschaffen als in der Heimat. Dennoch, der Ordnung halber, nachfolgend die derzeit (Stand 11/2009) gültigen Bestimmungen zur Einfuhr von Waren (pro Person) in die Türkei:


Persönliche Habe / Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel (Geräte) und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro (Kinder unter 15 Jahren bis 145 Euro).


400 Stück Zigaretten oder 150 Stück Zigarillos (max. 3 g/Stück) oder 10 Stück  Zigarren oder 200 g Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier) oder 200 g  Pfeifentabak oder 200 g Kautabak oder 200 g Tabak für Wasserpfeifen oder 50 g Schnupftabak


1 Flasche Alkohol (à 100 cl) oder 2 Flaschen à 70 bzw. 75 cl


Maximal 5 Flaschen Kölnisch Wasser (à 120 ml), Lavendelwasser, Parfüm oder   Essenz (höchstens 600 ml Gesamtmenge)


1,5 kg Kaffee, 1,5 kg löslicher Kaffee, 500 g Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten


Reisende unter 18 Jahren dürfen keine Spirituosen und Tabakwaren einführen.


Zahlungsmittel


In vielen türkischen Städten sind schon EC-Automaten vorhanden, die Geldausgabe erfolgt in Türkischer Lira (YTL). Es empfiehlt sich Euro‘s erst in der Türkei gegen Türkische Lira zu tauschen, meist erhält man dann mehr für den Euro als in der heimischen Bank. (Tipp: zum Geldwechsel wird manchmal noch der Pass verlangt) Vielerorts, insbesondere in den Touristenzentren, ist die Bezahlung oftmals auch in Euro möglich.


Für Kaffee, Tee, Brot und den Einkauf von sonstigen Bordproviant für die Chartercrew empfiehlt es sich YTL in der Tasche zu haben, gerade an etwas abgelegeneren Buchten und Örtchen erspart dies Unannehmlichkeiten.


Internationale Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert.


Öffnungszeiten von Banken, Post und Geschäften in der Türkei


- Banken Mo-Sa 8.30-12.30, 13.30-16 Uhr
  (Geldwechsel erst nach 11 Uhr)

- Postämter tgl. 8-21, oft auch bis 23 Uhr;

- Geschäfte und Läden teils bis 22 Uhr.



Rauchen


In der Türkei gilt seit dem 19. Juli 2009 wie in vielen europäischen Ländern ein striktes Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen, hierzu zählen insbesondere Restaurants, Cafes und Bars. Be bei Missachtung des Verbotes in geschlossenen Räumen wird mit etwa 35 Euro (69 Türkische Lira) zur Kasse geben, ebenfalls hat der Gastwirt bei Missachtung seiner Pflichten mit hohen Strafen zu rechnen.

 


Telefonieren


ist in den Postämtern vom Schalter oder von Telefonzellen aus möglich, für letztere benötigt man Magnetkarten (telefon karti), die es bei Postämtern zu 70 oder 100 Einheiten gibt. Alternativ ist das Mobilfunknetz gut ausgebaut, auf evtl. hohe Kosten und Roaminggebühren achten, Info bei Ihrem Mobilfunkprovider. Die Vorwahl nach Deutschland ist die 0049, oder +49, nach Österreich: 0043 (+43), in die Schweiz: 0041 (+41)


Die Vorwahl von Deutschland in die Türkei ist die 0090, oder +90, anschließend die Ortsnetzkennzahl ohne 0 und Rufnummer wöhlen.  In der Türkei gelten Vorwahlen für die ganze Provinz; von Antalya nach Side oder von Bodrum nach Marmaris braucht man z. B. keine Vorwahl. Telefonauskunft: 118; Telefonvermittlung: 131


Deutsche Botschaft


Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

114 Atatürk Bulvari, Kavaklidere, 06540 Ankara.


Telefon:        (0090 312) 455 51 00

Telefax:        (0090 312) 455 53 37


Postadresse:


Almanya Federal Cumhuriyeti Büyükelçiligi

PK 54, Çankaya

06552 Ankara, Türkei.


E-Mail:        info@ankara.diplo.de

Website:     http://www.ankara.diplo.de



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